Nutzungsbedingungen

Satzung über die Benutzung

der Bibliotheken der Verbandsgemeinde Unstruttal

 

 

Gemäß der §§ 2 und 15 des Gesetzes über die Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt (Verbandsgemeindegesetz - VerbGemG LSA) vom 14. Februar 2008, verkün-det als Artikel 2 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 (GVBl. LSA S. 40) i.V.m. §§ 4 und 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.August 2009 (GVBl. LSA S. 405) in der derzeit gültigen Fassung hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Unstruttal in seiner Sitzung am 03.11.2010 die folgende Gebührensatzung beschlossen:

 

1.      Geltungsbereich

Die Benutzungssatzung gilt für die Bibliotheken der Verbandsgemeinde Unstruttal:

-             Stadtbibliothek Freyburg (Unstrut), Hinter der Kirche 2

-          Stadtbibliothek Laucha an der Unstrut, Markt 1

-          Stadtbibliothek Nebra (Unstrut), Breite Straße 19

Die Benutzungssatzung regelt die Benutzung und Ausleihe von Büchern, Broschüren, Zeitschriften, AV-Materialien, anderen Datenträgern und Sammelobjekten (Be-standseinheiten), die zum Bestand der Bibliotheken gehören. Sie regelt auch die Inanspruchnahme der Benutzungsdienste der Bibliotheken.

 

2.      Allgemeines

Die Bibliotheken der Verbandsgemeine Unstruttal sind öffentliche Einrichtungen.

 

3.      Öffnungszeiten, Schließungen

Die Öffnungszeiten der einzelnen Bibliotheken richten sich nach den Erfordernissen des jeweiligen Standorts.

Notwendige Schließungen der Bibliotheken (Urlaub, Krankheit, Weiterbildung) sind den Benutzern in der Regel 4 Wochen vor dem Schließungstermin in geeigneter Form anzuzeigen.

 

4.      Zulassung zur Nutzung

Für die Benutzung der Bibliotheken sind eine Anmeldung und die Ausstellung einer Benutzerkarte erforderlich.

Die Bürger melden sich unter Vorlage des Personalausweises oder eines gleichgestellten Dokuments an. Sie teilen der Bibliothek die auf dem Anmeldeformular geforderten Angaben mit und bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie die Benutzungs-satzung anerkennen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Benutzer ihre Benutzer-karte. Diese ist nicht übertragbar. Bei Verlust der Benutzerkarte kann durch die Bibliotheken eine neue ausgestellt werden. Das Ausstellen einer Ersatzbenutzerkarte ist kostenpflichtig.

Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bedarf die Anmeldung der Genehmigung der Erziehungsberechtigten durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Die Bibliothek behandelt Angaben zur Person des Benutzers entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzes.

 

5.      Benutzung

Die Benutzung der Bestandseinheiten kann in der Bibliothek oder durch Ausleihe nach Hause erfolgen. Die Benutzung ist kostenlos.

Die Bibliothek unterstützt ihre Benutzer bei der Literatur- und Bibliotheksbenutzung durch Beratungs-, Auskunfts- und Informationstätigkeit, durch Einführungen in die Bibliotheksbenutzung und vielfältige Formen der literarischen Veranstaltungen.

Die Benutzer können sich mit Hilfe von Katalogen, Literaturverzeichnissen, Bibliografien und anderen Mitteln informieren. Sie können alle öffentlich zugänglichen Arbeitsmöglichkeiten, Hilfsmittel und Benutzungsdienste in Anspruch nehmen. Sie sind berechtigt, selbständig Bestandseinheiten aus dem zur Freihandnutzung aufgestellten Bestand zu entnehmen.

 

6.      Zusätzliche Leistungen der Bibliotheken

Für ausgeliehene Bestandseinheiten nehmen die Bibliotheken Vorbestellungen ent-gegen.

Im Auftrag des Benutzers beschaffen die Bibliotheken Bestandseinheiten über den Leihverkehr der Bibliotheken auf der Grundlage der Leihverkehrsordnung. Für deren Benutzung gelten ggf. die abweichenden Benutzungsbestimmungen der zusenden-den Bibliotheken. Der Auftrag zur Fernleihe ist kostenpflichtig. Der Benutzer hat die Kosten in jedem Fall zu erstatten, auch wenn er während der Bearbeitungszeit oder nach erfolgter Beschaffung von seinem Auftrag zurücktritt.

Die Bibliotheken fertigen entsprechend  ihrer Möglichkeiten und im Rahmen des Urheberrechts kostenpflichtige Kopien an.

Über die Höhe der Kosten für zusätzliche Leistungen sind die Benutzer bei Auftrags-annahme zu informieren.

 

7.      Ausleihe außer Haus

Die Ausleihfrist beträgt bei Büchern 4 Wochen, bei Zeitschriften, Tonträgern, CD-ROM 2 Wochen, bei Videos und DVD’s 1 Woche. Ist eine Bestandseinheit mehrfach vorbestellt, können die Bibliotheken die Leihfrist ggf. verkürzen.

Liegt für eine Bestandseinheit keine Vorbestellung vor, können die Bibliotheken die Leihfrist auf Antrag des Benutzers verlängern. Dieser Antrag ist sowohl persönlich, als auch schriftlich, telefonisch oder in elektronischer Form spätestens am Tag des Ablaufs der Leihfrist möglich.

Überschreitet der Benutzer die Leihfrist um mehr als 1 Woche, wird er schriftlich unter Hinweis auf entstehende Kosten zur Rückgabe gemahnt. Bleibt diese Mahnung erfolglos, wird der Benutzer durch „Einschreiben“ erneut gemahnt. Bei Kindern und Jugendlichen wird diese Mahnung an die Erziehungsberechtigten gerichtet. Vom Benutzer wird eine Verzugszahlung gefordert.

Die Bibliotheken können die Entscheidung über die Ausleihe weiterer Bestandsein-heiten von der Rückgabe der angemahnten Bestandseinheiten und der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig machen.

Für Schäden, die von ausgeliehenen elektronischen Medien, Datenträgern usw. verursacht werden, übernehmen die Bibliotheken keine Haftung.

 

8.   Internet

Die Bibliotheken stellen ihren Benutzern einen Internet-Zugang zur Verfügung, der entsprechend dem Bildungs- und Informationsauftrag der Bibliothek genutzt werden kann.

Der Abruf jugendgefährdender und rechtswidriger Dienste ist untersagt. Die Bibliotheken sind nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über den Internetzugang abgerufen werden können.

Für Qualität, Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Dateien sind die Bibliotheken nicht verantwortlich.

Das Urheberrecht beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern, Software etc. muss gewahrt werden.

Das Versenden von E-mails ist gestattet.

Mit der Anmeldung im Internet entsteht die Verpflichtung, keine dem Auftrag der Bibliothek widersprechenden Dienste und Seiten anzuwählen sowie keine Bestel-lungen auszulösen, keine Texte oder Bilder mit illegalem oder beleidigendem Inhalt zu versenden.

Mitgebrachte Software/Hardware und mobile Datenträger dürfen auf den Rechnern weder installiert noch ausgeführt werden

 

9.   Ausleih- und Benutzungsbeschränkungen

Bestandseinheiten, die als Informationsbestand jederzeit für die Benutzer zur Verfügung stehen müssen oder die aus anderen Gründen in der Bibliothek genutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Benutzung außer Haus ausgeschlossen werden.

 

10. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Benutzer

Die Benutzer sind verpflichtet, die Bestandseinheiten und Einrichtungen der Bibliotheken sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Bestandseinheiten, die sie zum Zweck der Benutzung in Besitz haben, sind vor Beschädigung oder Verlust zu schützen und nach Gebrauch vollständig und unversehrt zurückzugeben. Festgestellte Mängel sind den Bibliotheken unverzüglich anzuzeigen.

Die Benutzer sind verpflichtet, den Bibliotheken veränderte Namen und Anschriften mitzuteilen.

Die Benutzer sind den Bibliotheken für alle an den Bestandseinheiten eingetretenen Schäden, einschließlich des Verlustes verantwortlich.

Die Verpflichtung zum Schadenersatz umfasst den Ersatz aller erforderlichen Aufwendungen der Bibliotheken zur Wiederherstellung des Bestandes in der Qualität, die vor dem Schadensfall bestand.

Bibliotheken und Benutzer sollten über Art und Weise der Erfüllung der Schadens-ersatzpflicht geeignete Vereinbarungen treffen. Das betrifft insbesondere die Möglichkeit, ein identisches Ersatzstück zu beschaffen, die Bestandseinheit wieder-herzustellen (Restaurierung/Kopie) oder die ersatzweise Lieferung einer gleich-wertigen anderen Bestandseinheit. Gegebenenfalls ist ein Wertausgleich in Geld zu leisten.

Für zusätzliche Aufwendungen der Bibliotheken bei der Einarbeitung ersetzter Be-standseinheiten ist eine Einmalzahlung zu entrichten.

Ist die Wiederherstellung des Bestands nicht möglich, hat der Benutzer Schadens-ersatz in Geld zu leisten, in der Höhe, wie es die Wiederherstellung des Bestands erfordert.

 

11. Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit

Zur Gewährleistung einer ungestörten und dem Ziel der Benutzung dienenden Ordnung und Sicherheit haben die Mitarbeiter der Bibliotheken das Recht, Benutzer, die gegen die Regeln der Rücksichtnahme und Sicherheit verstoßen, aus der Bibliothek zu weisen und ggf. von der Benutzung der Bibliothek auszuschließen.

 

12. Inkrafttreten

Die Benutzungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Freyburg (Unstrut), den 04.11.2010

 

 

 

 

Jana Grandi

Verbandsgemeindebürgermeisterin                              (Siegel)

 

 

 

Ausfertigungsvermerk

 

Die Satzung über die Benutzung der Bibliotheken der Verbandsgemeinde Unstruttal wurde dem Burgenlandkreis am 10.11.2010 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt.

 

 

Freyburg (Unstrut), den 09. Dezember 2010

 

 

 

Jana Grandi

Verbandsgemeindebürgermeisterin                              (Siegel)


Gebührensatzung für die Bibliotheken der Verbandsgemeinde Unstruttal

 

 

Gemäß der §§ 2 und 15 des Gesetzes über die Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt (Verbandsgemeindegesetz - VerbGemG LSA) vom 14. Februar 2008, verkündet als Artikel 2 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 (GVBl. LSA S. 40) i.V.m. §§ 4 und 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.August 2009 (GVBl. LSA S. 405) in der derzeit gültigen Fassung und des § 5 des Kommu-nalabgabengesetzes (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. S. 405) in der derzeit gültigen Fassung hat der Verbandsgemein-derat der Verbandsgemeinde Unstruttal in seiner Sitzung am  03.11.2010 die folgende Gebührensatzung beschlossen:

 

 

1.      Teilnahme am Leihverkehr der Bibliotheken

Die Gebühren für die Beschaffung von Medieneinheiten über den Leihverkehr der Bibliotheken betragen 1,80 €. Entstehen Kosten für Versand, Verpackung und ggf. Versicherung, sind diese zu erstatten.

 

2.      Reprographische Leistungen

Für das Anfertigen von Kopien und PC-Ausdrucken, betragen die Gebühren bis zum Format DIN A 4 je Seite 0,60 €. 

     

3.      Überschreitung der Leihfrist

Überschreitet der Benutzer die festgelegte Ausleihfrist, entrichtet er, unabhängig davon, ob bereits eine Mahnung zuging oder nicht, den Betrag von 1,00 € pro Medium und Woche zuzüglich der erhobenen Mahngebühr. Die begonnene Woche wird als volle Woche gerechnet. Der Betrag ist bis zu dem Tag zu entrichten, an dem der Benutzer die Bestandseinheit zurückgibt oder deren Verlust erklärt. Die maximale Höhe wird auf 12,00 € begrenzt. Bei nachweisbarer unverschuldeter Terminüberschreitung ist der Leiter der Bibliothek berechtigt, die Zahlung zu erlassen. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr entrichten als säumige Benutzer 50 % der Summe.

 

4.      Ersatz der Benutzerkarte

Bei Zweitausstellung der Benutzerkarte entrichten Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 1,00 €, Erwachsene 2,00 €.

 

5.      Einarbeitung von Ersatzbeschaffungen

Die Benutzer entrichten bei Ersatz von Bestandseinheiten, sofern es sich nicht um ein identisches Ersatzstück handelt, für die Einarbeitung in der Bibliothek 3,00 € je Bestandseinheit.

 

6.      Nutzung des Internet

Stellt die Bibliothek einen öffentlichen Internetzugang zur Verfügung, ist dessen Nutzung kostenpflichtig und wird nach Zeiteinheiten abgerechnet.

Die Gebühr beträgt je 15 min 0,50 € für Inhaber der Benutzerkarte – für alle  übrigen Benutzer 1,00 €.

 

7.      Inkrafttreten

Die vorliegende Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt-machung in Kraft.

 

 

Freyburg (Unstrut), den 04.11.2010

 

 

 

Jana Grandi

Verbandsgemeindebürgermeisterin                  (Siegel)

 

 

 

Ausfertigungsvermerk

 

Die Gebührensatzung für die Bibliotheken der Verbandsgemeinde Unstruttal wurde dem Burgenlandkreis am 10.11.2010 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt.

 

 

Freyburg (Unstrut), den 09. Dezember 2010

 

 

 

Jana Grandi

Verbandsgemeindebürgermeisterin                              (Siegel)